- Grundurteil
- Grundurteil,Prozessrecht: ein Urteil, durch das über einen eingeklagten Anspruch, der nach Grund (besteht überhaupt ein Anspruch?) und Betrag (wenn ja, wieviel?) streitig ist, vorab dem Grunde nach entschieden wird (z. B. §§ 304 ZPO, 111 Verwaltungsgerichtsordnung). Das Grundurteil ist mit Rechtsmitteln selbstständig anfechtbar; nur möglich bei Klagen, die auf Geld oder andere vertretbare Sachen gerichtet sind, z. B. bei Schadensersatzprozessen. Über den Betrag wird nach, ausnahmsweise auch vor Rechtskraft des Grundurteils verhandelt (Betrags- oder Nachverfahren).
Universal-Lexikon. 2012.